Navigation überspringen
Lebenshilfe Kreisvereinigung Cottbus und Umgebung e.V.
  • Beratung
  • Wohnen
  • Kinder & Jugendliche
  • Autismus
  • FED & Freizeit
  • Pflegedienst
 
BannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
  •  
  • Autismusberatung
  • Soziale Beratung
  •  
  •  
  • Ambulant Betreutes Wohnen
  • Wohnstätten
  • Wohngemeinschaften
  • Familienwohnen
  •  
  •  
  • Hilfen zur Erziehung
  • Frühförderung
  • Einzelfallhilfe
  • Integrationshilfe
  • Familienwohnen
  •  
  •  
  • Förderung Autismus
  • Autismusberatungsstelle
  • Selbsthilfegruppe Autismus
  • Kunstgruppe "EinBlick"
  •  
  •  
  • Familienentlastender Dienst
  • Freizeitangebote
  • Kursangebote
  • Freizeitreisen
  • Ganztagsbetreuung
  •  
  • Startseite
  • Über uns
    •  
    • Verein
    • Mitglieder
    • Vorstand
    • Leitbild
    • Tätigkeitsfelder
    • Ansprechpartner
    •  
  • Selbsthilfegruppen
    •  
    • Selbsthilfegruppe Autismus
    • Elternkreis Down Syndrom
    •  
  • Fahrdienst
  • Aktuelles
    •  
    • Fotos
    • Veranstaltungen
    • Aktuelles
    •  
  • Stellenangebote
  • Service
    •  
    • Fotos
    • Spenden
    • Veranstaltungen
    • Stellenangebote
    • Praktikum
    • Freiwilligendienste
      •  
      • Bundesfreiwilligendienst
      • Freiwilliges Soziales Jahr
      •  
    • Ehrenamtliches Engagement
    • Links
    • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Familienratgeber.de
    •  
 
 
Schriftgröße: normal  |  groß  |  größer
Start » Kinder & Jugendliche » Integrationshilfe
Share-Buttons überspringen
Teilen auf Facebook
Teilen auf Twitter
bookmark
Als Favorit hinzufügen
mail
Link verschicken
print
Druckansicht öffnen
 

Integrationshilfe

Durch Integrationslhilfe wird die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII gewährleistet. Je nach Umfang des Hilfebedarfes kann die Hilfe durch eine geeignete Person mit speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten erbracht werden.

 

Die Eltern stellen den Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt.

Nachdem die Inhalte der Förderung durch die Eltern, die Fachkräfte der abgebenden und aufnehmenden Fördereinrichtung klar definiert wurden, legt der betreffende Fachbereich den stundenmäßigen Umfang des Hilfebedarfes fest.

 

Nach einer erfolgten Bewilligung begleitet der/die IntegrationhelferIn eine/n Schüler/in während des Unterrichtes und gibt die erforderliche Unterstützung.

IGH unterstützt bei der Gewährleistung einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zuständigkeit beim Jugendamt liegen. In diesem Fall ist der Bereich Einzelfallhilfe zuständig. Klick

 

Hilfepläne geben auch hier die Inhalte der Hilfe vor. Nach regelmäßigen Gesprächen mit Personensorgeberechtigten, Vertretern des Kostenträgers und des Leistungserbringers erfolgt die Fortschreibung des Förder- bzw. Hilfeplans.

 

 

 

Ansprechpartnerin:

Frau Kämeling

 

Sielower Chaussee 38

03044 Cottbus

 

Tel.: 0355 - 866 276 67

Fax: 0355 - 866 276 69

Mobil: 0171 - 684 347 9

 

E-Mail:

 

IGH

Bildquelle: Lebenshilfe/ David Maurer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zurück
Senden  |  Drucken  |  Nach oben
 
 

 

Facebook

 

 

 

 

 

 

Brandenburg vernetzt
Start   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz   |   Intranet   |   Kontakt: 0355 22439