Einzelfallhilfe an Schule und Horten

 

Durch Einzelfallhilfe (EFH) wird die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung gewährleistet und kann für Schüler mit einer vorhandenen oder drohenden seelischen Behinderung geleistet werden.

 

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt.

 

Die Hilfe erfolgt nach Antragstellung der Eltern, Prüfung und Bewilligung durch den Kostenträger. Nachdem die Inhalte der Begleitung durch die Fachkräfte der abgebenden und/oder aufnehmenden Einrichtung und die Eltern klar definiert wurden, legt der betreffende Fachbereich den stundenmäßigen Umfang des Hilfebedarfes fest.

EFH unterstützt bei der Gewährleistung einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. Hilfepläne geben die Inhalte der Einzelfallhilfe vor.

 

 

 

Ansprechpartnerin:

Christiane Herold

 

Sielower Chaussee 38

03044 Cottbus

 

Tel.: 0355 866 276 67

Fax: 0355 866 276 69

Mobil: 0151 14554644

 

Email:

 

 

Einzelfallhilfe 1

Bildquelle: Lebenshilfe/ David Maurer