Erziehungsbeistand (EB)
Diese Hilfeform ist eine längerfristige ambulante Erziehungshilfe in Form von Beratung und Intervention für Kinder, Jugendliche und deren Eltern nach § 27 i. V. mit § 30 und § 41 SGB VIII auf freiwilliger Basis.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes oder Jugendlichen, die mehr oder weniger eng im familiären System zum Tragen kommen. Den Kindern und Jugendlichen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus, höchstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, fortgesetzt werden.
Entsprechend der Besonderheiten des Einzelfalls werden die familiären und sozialen Bezüge des Kindes bzw. Jugendlichen mit einbezogen, um auf seinem Weg in die Selbständigkeit funktionale und für ihn wichtige Bezüge zum Herkunftssystem so weit wie möglich zu erhalten.
Grundlage der Erziehungsbeistandschaft ist die systemische, lebensweltorientierte und ressourcenaktivierende Vorgehensweise.
Ansprechpartner:
Herr Hoffmann
Sielower Chaussee 38
03044 Cottbus
Tel.: 0355 - 866 276 70
Fax: 0355 - 866 276 71
Mobil: 0151 - 213 094 43
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Bildquelle: Lebenshilfe/ David Maurer