Einzelfallhilfe an Schule und Horten
Durch Einzelfallhilfe (EFH) wird die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung gewährleistet und kann für Schüler mit einer vorhandenen oder drohenden seelischen Behinderung geleistet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt.
Die Hilfe erfolgt nach Antragstellung der Eltern, Prüfung und Bewilligung durch den Kostenträger. Nachdem die Inhalte der Begleitung durch die Fachkräfte der abgebenden und/oder aufnehmenden Einrichtung und die Eltern klar definiert wurden, legt der betreffende Fachbereich den stundenmäßigen Umfang des Hilfebedarfes fest.
EFH unterstützt bei der Gewährleistung einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. Hilfepläne geben die Inhalte der Einzelfallhilfe vor.
Ansprechpartnerin:
Christiane Herold
Sielower Chaussee 38
03044 Cottbus
Tel.: 0355 866 276 67
Fax: 0355 866 276 69
Mobil: 0151 14554644
Email:
Bildquelle: Lebenshilfe/ David Maurer